Weiterzug ans Bundesgericht
Olten Der Stadtrat erhebt Beschwerde gegen den Entscheid des Verwaltungsgerichts in der Angelegenheit Olten Südwest.
Der Stadtrat von Olten hat sich dafür entschieden, den Entscheid des Verwaltungsgerichts, das die Genehmigung des Zonenplans, Gestaltungsplans und Erschliessungsplans Olten SüdWest durch den Regierungsrat aufgehoben hatte, ans Bundesgericht weiterzuziehen. Er ist überzeugt, dass die avisierte räumliche Entwicklung Olten Südwest, an der während über sieben Jahren Behörden und Fachleute von Stadt und Kanton zusammen mit externen Fachleuten, Kommissionen und Bevölkerung gearbeitet haben, die richtige Grundlage für eine nachhaltige und qualitätsvolle Stadtentwicklung ist. Nicht zuletzt wirke sie auch als Katalysator für weitere Projekte wie das Multiprojekt der SBB über 100 Millionen Franken, das Areal Stationsstrasse und den Masterplan Schützenmatte. Und sie sichere die Finanzierung der Stadtteilverbindung Hammer und 12000 Quadratmeter Fläche in Olten SüdWest für öffentliche Infrastrukturanlagen.
Würde der Aufhebungsentscheid in Kraft treten, wäre das Resultat ein alter Gestaltungsplan, der offensichtlich wenig Qualitäten sichert, und fehlende Infrastrukturanlagen, über deren Realisierung neu verhandelt werden müsste. Aus diesem Grund führt der Stadtrat Beschwerde gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts beim Bundesgericht. Parallel dazu muss nun die weitere Planung der Stadtteilverbindung vorerst aus eigenen Mitteln finanziert werden. Damit die städtischen Rahmenbedingungen für die Stadtteilverbindung mit dem laufenden SBB-Multiprojekt ohne Unterbruch abgestimmt werden können, wird ein dringlicher Nachtragskredit erforderlich sein. sko