Weiter gelockert
Covid 19 Der Kanton Solothurn hat vergangene Woche die Besuchsregeln für Alters- und Pflegeheime weiter gelockert. Neu dürfen Heimbewohnerinnen und -bewohner wieder auf ihren Zimmern besucht werden – vorausgesetzt, dass sich Besucherinnen und Besucher weiterhin strikt an die Hygiene- und Distanzregeln halten.

Seit dem 25. Mai gilt für Alters- und Pflegeheime ein kontrolliertes Besuchsrecht. Hierzu mussten die Heimleitungen die Regelungen zum kontrollierten Besuchsrecht in einem Besuchskonzept festhalten. Angesichts der Lockerungen auf Bundesebene hat sich auch das Gesundheitsamt in Zusammenarbeit mit dem Amt für soziale Sicherheit (ASO) entschieden, das Besuchsrecht für Alters- und Pflegeheime per 18. Juni auszuweiten.
Besuch auf dem Zimmer möglich
Neu dürfen Heimbewohnerinnen und -bewohner wieder auf ihren Zimmern besucht werden, sofern die Hygiene- und Distanzregeln eingehalten werden können. Ausserdem ändert der Kanton seine bisherigen Empfehlungen zu Aussenaufenthalten ab: Die Bewohnerinnen und Bewohner dürfen sich ab 18. Juni unter gewissen Auflagen wieder ausserhalb des Heims bewegen. Bis anhin wurde dies seitens Kanton mit Verweis auf das erhöhte Ansteckungsrisiko nur für Ausnahmefälle empfohlen. Weiter gilt, dass Besucherinnen und Besucher sich anmelden müssen. Sie werden zudem angehalten, Hygienemasken zu tragen, wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
Kanton verteilt Desinfektionsmittel an Institutionen
Um die Wichtigkeit der Hygienemassnahmen zu betonen, hat der Kanton rund 20’000 Desinfektionsfläschchen an verschiedene Institutionen verteilt, in denen die Einhaltung der Hygieneregeln durch Auswärtige besonders wichtig ist. Neben den Alters- und Pflegeheimen sind dies vor allem Behinderten-Institutionen sowie Kinder- und Jugendheime. Ausserdem wurden 11’000 Desinfektionsmittel an die Solothurner Gemeinden versandt. Rund 1’600 Flaschen hat Gesundheitsdirektorin Susanne Schaffner persönlich bei insgesamt 16 Alters- und Pflegeheimen vorbeigebracht. So konnte sie gleichzeitig wertvolle Rückmeldungen zu den getroffenen und geplanten Massnahmen bei den Heimleiterinnen und Heimleitern einholen. ZVG