Unterstützungsmassnahmen vonseiten der Gemeinde

Däniken Die Gemeindeversammlung vom 22. Juni findet infolge Corona-Krise nicht statt. Zudem hat der Gemeinderat einige Beschlüsse zur Unterstützung in der Corona-Krise gefasst.

Der Däniker Gemeinderat hat entschieden die Gemeindeversammlung vom 22. Juni infolge der aktuellen ausserordentlichen Lage der Corona-Krise abzusagen. Basierend auf den vom Bundesrat beschlossenen Lockerungen der Massnahmen wäre die Gemeindeversammlung nur unter sehr aufwändigen Schutz- und Hygienemassnahmen möglich gewesen. Da die Genehmigung der Jahresrechnung 2019 als einziges Traktandum geplant gewesen wäre, hat der Gemeinderat die Absage der Versammlung ohne Festlegung eines Verschiebedatums beschlossen. Aufgrund der kantonalen Verordnung zur Bekämpfung des Coronavirus entfällt die Pflicht zur Durchführung von mindestens zwei Gemeindeversammlungen im Jahr 2020 und dürfen die Gemeinden ausnahmsweise die Jahresrechnung sowie das Budget des kommenden Jahres an der gleichen Gemeindeversammlung zur Genehmigung vorlegen. Folglich wird die Jahresrechnung 2019 zusammen mit dem Budget 2021 an der Gemeindeversammlung vom 30.11.2020 beschlossen. Die detaillierte Jahresrechnung ist auf der Webseite der Gemeinde aufgeschaltet. Die Bevölkerung wird zudem vom Bundesrat nach wie vor angehalten die Hygiene- und Verhaltensregeln zu befolgen, damit sich das neue Coronavirus nicht wieder stärker verbreitet.

Weiter hat der Gemeinderat nachfolgende Beschlüsse gefällt:

Zahlungserleichterungen Gemeindesteuern als Entlastungsmassnahme

Der Kanton Solothurn wie auch der Bund haben die Verzugszinsen der Vorbezüge der Staatssteuer beziehungsweise direkten Bundessteuer rückwirkend ab dem 1. März 2020 bis 31. Dezember 2020 auf 0 Prozent gesetzt. Die Gemeinden können autonom über die Verzinsung der Gemeindesteuern entscheiden. Der Gemeinderat befürwortet die vom Kanton und Bund beschlossenen Massnahmen und findet es ebenfalls wichtig, die Steuerpflichtigen in dieser schwierigen Zeit zu entlasten. Folglich hat auch der Gemeinderat beschlossen, dass bei den Gemeindesteuern für die Vorbezüge der Steuerjahre 2019 und 2020 ab 1. März 2020 bis 31. Dezember keine Verzugszinsen erhoben werden. Diese Zahlungserleichterungen gelten sowohl für natürliche wie auch für juristische Personen. Durch diesen Beschluss wird nicht nur eine einheitliche Handhabung der Verzinsung der Steuervorbezüge über alle drei Ebenen erreicht, sondern vielmehr sollen durch diese Massnahme die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie ein wenig aufgefangen werden.

Spende an Glückskette für Betroffene der Corona-Pandemie

Der Gemeinderat zeigt sich betroffen über die Auswirkung der Coronavirus-Pandemie und hat in der Folge beschlossen, der Glückskette eine Spende der Einwohnergemeinde Däniken von 5’000 Franken zukommen zu lassen. Die Hilfeleistungen der Glückskette passen sich der von Bund und Kantonen bereitgestellten Unterstützung an und richten sich an Menschen, die sich in einer aussergewöhnlichen Notlage befinden und deshalb von den gesundheitlichen, wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen der Pandemie besonders betroffen sind.

Mietzinsnachlass im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie

Die Einwohnergemeinde Däniken vermietet verschiedene gewerbliche Liegenschaften in Däniken. Zu den Mietern gehören auch Unternehmen, welche von den Corona-Massnahmen besonders betroffen sind. Die Mietkosten sind in der Regel ein massgeblicher Teil der Fixkosten, welche bestehen bleiben. Die Gemeinde schätzt die langjährigen und guten Mietverhältnisse sehr und ihr ist ein Fortbestand wichtig. Der Gemeinderat zeigt grosses Verständnis für die schwierige wirtschaftliche Situation und kommt deswegen den Mietern von gewerblichen Liegenschaften mit einem Mietnachlass entgegen. Unternehmen, welche infolge des Corona-Lockdowns den Betrieb ganz oder mehrheitlich einstellen mussten, erlässt die Gemeinde den Mietzins im Umfang von zwei Monaten. Die Gemeinde hofft, mit dieser Unterstützung einen förderlichen Beitrag zur Überwindung dieser Krise leisten zu können.

Unterstützung Tagesstätte Seepfärdli

Mit dem erwähnten Erlass der Mietzinszahlung wird unter anderem die Tagesstätte Seepfärdli als Mieterin einer gemeindeeigenen Liegenschaft unterstützt. Auch die Kindertagesstätten im Kanton Solothurn mussten aufgrund der Corona-Pandemie ab dem 17.03.2020 die Betreuung einstellen und ein Notbetreuungsangebot anbieten. Die vom Bund und Kanton bereit gestellten Unterstützungen kommen zur Anwendung und gelten auch für die Tagesstätte Seepfärdli. Zusätzlich hat der Kanton eine Soforthilfe für Kindertagesstätten, welche ein Notangebot betreiben, gesprochen. Gleichzeitig hat er die Gemeinden gebeten, die Kindertagesstätten finanziell zu unterstützen, sich solidarisch zu zeigen und den Wert des Gesamtangebots anzuerkennen. Die Tagesstätte Seepfärdli erfüllt mit der Kindertagesstätte und dem Mittagstisch eine wichtige und sehr geschätzte Aufgabe im Dorf. Der Gemeinderat spricht sich dafür aus, dass diese sehr gut funktionierenden Strukturen idealerweise unverändert erhalten bleiben sollen. Unter Würdigung der Gegebenheiten hat der Gemeinderat entschieden, in einem ersten Schritt die Tagesstätte Seepfärdli mit dem Erlass der zwei Monatsmieten zu unterstützen. ZVG

www.daeniken.ch

 

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