Unterstützung für die Kultur

Die wirtschaftlichen Auswirkungen von Covid-19 auf den Kultursektor sollen weiterhin abgefedert werden können. Der Bund hat dazu die gesetzlichen Grundlagen geschaffen. Im März 2020 hatte der Bundesrat für den Kultursektor Unterstützungsmassnahmen erlassen. Diese Verordnung war bis zum 20. September gültig und wird nun durch das neue Covid-19-Gesetz abgelöst, welches bis Ende 2021 gilt. Gemäss Covid-19-Gesetz kann der Bund Kulturunternehmen, Kulturschaffende sowie Kulturvereine im Laienbereich weiterhin mit Finanzhilfen unterstützen. Die Kantone sind für die Umsetzung der Unterstützungsmassnahmen für Kulturunternehmen zuständig. Im Kanton Solothurn ansässige Kulturunternehmen können beim kantonalen Amt für Kultur und Sport Ausfallentschädigungen und neu Beiträge für Transformationsprojekte beantragen. Die wirtschaftlichen Auswirkungen von Covid-19 auf den Kultursektor sollen weiterhin abgemildert werden. Die finanziellen Mittel für die Ausfallentschädigungen und für die Transformationsprojekte werden von Bund und Kantonen gemeinsam zu gleichen Teilen bereitgestellt. Der Regierungsrat des Kantons Solothurn hat die Umsetzung der Massnahmen beschlossen und eine Unterstützungshilfe mit einem Kostendach von maximal 3’215’900 Franken genehmigt. Zuständig für die Gesuche und für die Mittelvergabe ist das Amt für Kultur und Sport. Ab Dezember können Anträge für zusätzliche Unterstützungsbeiträge eingereicht werden. Die Gesuchsformulare und Merkblätter werden auf der Webseite des Kantons unter «Kultur und Sport» aufgeschaltet. ZVG

www.corona.so.ch

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