Stadtrat unterstützt Verdichtung auf Usego-Areal

Usego-Areal Der Stadtrat von Olten sieht keine Möglichkeit, aber auch inhaltlich keinen Anlass, vom von privater Seite angestrebten Vorhaben einer Verdichtung auf dem Usego-Areal abzurücken.

Stadtrat will nicht von der Verdichtung auf dem Usego-Areal abrücken. (Bild: ZVG)
Stadtrat will nicht von der Verdichtung auf dem Usego-Areal abrücken. (Bild: ZVG)

Dies betont er in seiner Antwort auf eine am 29. November 2019 bei der Stadtkanzlei Olten eingereichten, über die Plattform openPetition lancierten Petition mit dem Titel «Freie Sicht auf das schützenswerte Usego-Areal». Einerseits aus formalen Gründen: Das Verfahren Gestaltungsplan «Usego» ist bereits fortgeschritten und liegt nun in der Hoheit des Kantons. Materiell kann daher eine Petition auf lokaler Ebene keine Wirkung mehr entfalten. Es kommt hinzu, dass im Rahmen der öffentlichen Mitwirkung und des Auflageverfahrens nach Ansicht des Stadtrates hinreichend Möglichkeiten bestanden, auf die in der Petition geäusserten Anliegen aufmerksam zu machen, und durch eine Petition keine zusätzliche Türe im formell geregelten Nutzungsplanverfahren geöffnet werden kann.

Einer ortsgerechten Dichte zuführen

Der Stadtrat stimmt aber auch inhaltlich mit den Absichten der Grundeigentümerin überein, welche das zwischen Bahn und Kantonsstrasse gelegene, baulich unternutzte Grundstück im Sinne einer qualitätsvollen Innenentwicklung einer ortsgerechten Dichte zuführen will. Was die postulierte optische Freistellung des bestehenden Usego-Gebäudes von der Solothurnerstrasse her betrifft, wurde im Mitwirkungsbericht aufgezeigt, dass auf dem Areal seit dem Beginn seiner Geschichte immer räumliche Entwicklungen im Sinne von nutzungsmässig erforderlichen Ergänzungsbauten umgesetzt wurden. So standen auch an der Stelle des geplanten Neubaus nördlich des Usego-Gebäudes schon zu früheren Zeiten verschiedene Bauten, welche die Sicht auf das Gebäude eingeschränkt haben.

Raumplanungsgesetzes verlangt sinnvolles und qualitätsvolles Verdichten

Die haushälterische Nutzung der Bauzonenflächen verlangt – auch bezüglich des revidierten Raumplanungsgesetzes – das sinnvolle und qualitätsvolle Verdichten innerhalb der Bauzonen. Dazu würden eine eingeschossige Baute beziehungsweise ein Bauverbot auf dem Areal im Widerspruch stehen. Aufgrund der Mitwirkungseingaben wurde indessen das Volumen auf dem Baufeld nördlich des Usego-Gebäudes auf der Südwestseite gekürzt und die Sicht auf das Gebäude von der Solothurnerstrasse her verbessert. Zudem werden zusätzliche technische Aufbauten flächenmässig beschränkt.

Fragestellungen ergaben sich beim Thema Mobilität

Der Stadtrat weist darauf hin, dass das kantonale Amt für Raumplanung in seinem Vorprüfungsbericht das Vorhaben städtebaulich als gute Lösung beurteilt hat. Einige Ergänzungen wurden bezüglich der Umgebungsgestaltung, der Störfallvorsorge sowie aufgrund der Umweltschutz-gesetzgebung gefordert. Umfassende Fragestellungen seitens des Kantons ergaben sich beim Thema Mobilität. Daher erfolgten weitere Abklärungen und Modifikationen im Planungswerk. Der Nachprüfungsbericht des Amtes für Raumplanung bescheinigt nun die Bereinigung der gewünschten Fragestellungen. sko

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