Stadt verkaufte Bitumuls-Areal an Altola AG

Olten Nach einer langen Phase technischer und juristischer Abklärungen hat die Stadt das Bitumuls-Areal im Industriequartier an die Altola AG verkauft.

Die Einwohnergemeinde Olten hat das rund 5000 Quadratmeter grosse sogenannte Bitumuls-Areal mit der Grundbuchnummer 2915 im Industriequartier an die Firma Altola AG verkauft, welche auf das Sammeln, Verwerten und Entsorgen von Sonderabfallstoffen aller Art spezialisiert ist und 1972 mit einer Destillationsanlage zur Aufbereitung von Altöl zu Heizöl in Olten ihren Betrieb aufnahm. Der Kauf dieser Parzelle erlaubt der Altola AG, ihr Areal zu arrondieren und damit die betriebliche Weiterentwicklung zu sichern.

Voraus ging eine lange Phase technischer und juristischer Abklärungen, war doch das besagte Areal im Kataster der belasteten Standorte als belastet und sanierungsbedürftig eingetragen. Grund für diese Eintragung waren Verunreinigungen des Bodens mit Ammonium und des Grundwassers durch Zyanid. Die Sanierungsbedürftigkeit aufgrund der Belastung mit Ammonium wurde zwischenzeitlich vom Bund aufgehoben; der für die Zyanidbelastung verantwortliche Herd wird zudem mit hoher Wahrscheinlichkeit auf dem Nachbargrundstück vermutet. Somit konnte die Überwachungs- und Sanierungspflicht für das Bitumuls-Areal aus dem Kataster gelöscht werden.

Zudem wurden im Rahmen der bisher durchgeführten Untersuchungen auf dem Bitumuls-Areal Schadstoffe wie Asche, Bauschutt, Bitumenreste und Schlacke im Boden festgestellt. Diese Schadstoffe ziehen keine unmittelbare Sanierungsbedürftigkeit nach sich; ihre Entfernung, zum Beispiel im Zusammenhang mit Aushubarbeiten, wird aber zu wesentlichen Mehrkosten für die Untersuchung und Entsorgung führen.

Zulasten des besagten Areals wurden 1919 ein selbständiges und dauerndes Baurecht sowie ein Pachtverhältnis mit einer Rechtsvorgängerin der Implenia Immobilien AG, Glattpark (Opfikon), abgeschlossen. Die Implenia Immobilen AG hat ihrerseits im Jahr 2014 über die Baurechts- und Pachtfläche ein Mietverhältnis mit der benachbarten Altola AG vereinbart, welche Platzbedarf für eine Geschäftserweiterung hatte. Im Rahmen der Arealuntersuchungen wurde die Baurechtsnehmerin beziehungsweise Pächterin Implenia Immobilien AG für einen Teil der festgestellten Schadstoffe als Verursacherin qualifiziert und demzufolge zur Kostentragung verpflichtet.

Denn der Grund für die Altlasten-Voruntersuchung waren Tätigkeiten der Schweizerischen Strassenbau- und Tiefbau-Unternehmung AG (Stuag) als rechtlicher Vorgängerin der heutigen Implenia AG und der Bitumuls AG. Im Rahmen des Heimfalls des Baurechtsgrundstücks nach Ablauf des Baurechts haben sich die Einwohnergemeinde und die Implenia Immobilien AG auf die Bezahlung einer pauschalen Entschädigung an die Einwohnergemeinde in der Höhe von 917499 Franken geeinigt. Dies entspricht dem Buchwert der Liegenschaft, womit die Einwohnergemeinde vollständig schadlos gehalten ist.

Im Gegenzug ging der Verkauf an die Altola AG für einen symbolischen Franken über die Bühne. Für den gleichen Preis räumt die Altola AG der Einwohnergemeinde ein limitiertes Vorkaufsrecht ein. Ein Vorkaufsrecht sichert sich die Einwohnergemeinde zudem für das Areal, auf dem die Altola AG heute steht. Die Vertragsparteien haben bei der Festsetzung des Kaufpreises namentlich den baulichen und unterhaltsmässigen Zustand der Gebäude, das wirtschaftliche Alter der technischen Anlagen, Einrichtungen und Installationen sowie die aktuelle Situation bezüglich der ober- und unterirdischen Abfälle sowie möglicher Altlasten berücksichtigt. Die Altola AG übernimmt zudem die Haftung der Einwohnergemeinde nach Umweltschutzgesetz für die weitere Untersuchung von Altlasten sowie deren allfällige Sanierung auf dem Kaufobjekt. Der Ist-Zustand des Grundstückes und die Übernahme möglicher Haftungsrisiken rechtfertigen den Kaufpreis. sko

www.olten.ch

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