Schutzmaskenpflicht für Stadthaus
Stadtverwaltung
Mit dem Corona-Lockdown von Mitte März wurde auch der Zugang zum Oltner Stadthaus eingeschränkt: Das Gebäude war seither für Dritte nicht mehr frei zugänglich; die innere Glastüre beim Haupteingang, der Hintereingang und die Türe zur Tiefgarage wurden geschlossen. Dritte mussten sich am Schalter Empfang/Information melden. Diese Massnahme wurde damit begründet, dass die damals vorgeschriebenen Abstände wegen der örtlichen Gegebenheiten nicht in allen Bereichen des Stadthauses – insbesondere nicht in den Stockwerken der Sozialregion Olten – eingehalten werden konnten.
Schutzmaskenpflicht bis auf Weiteres
Heute sind diese generellen Vorschriften zwar gelockert worden; die aktuellen können im Stadthaus aber trotzdem nicht überall genügend berücksichtigt werden. Deshalb hat der Stadtrat zwar die (Wieder-)Öffnung des Haupteingangs, aber – analog zu den öffentlichen Verkehrsmitteln – bis auf Weiteres eine Schutzmaskenpflicht im Stadthaus für Besucherinnen und Besucher beschlossen. Die Mitarbeitenden sollen ihrerseits Masken tragen, wenn sie den vorgeschriebenen Abstand von 1,5 m nicht einhalten können. Zudem hat der Stadtrat entschieden, in den nächsten Wochen am Hintereingang separate Schalter für die Kundinnen und Kunden der Sozialregion einzurichten, um die Stockwerke der Sozialregion zu entlasten. sko