Schulzahnpflegereglement geht in die Vernehmlassung
Olten Der Stadtrat unterzog das Reglement Schulzahnpflege Olten einer Totalrevision.
Der Kanton Solothurn hat am 19. Dezember 2018 ein neues Gesundheitsgesetz beschlossen. Darin werden die Bestimmungen des Gesetzes über die Schulzahnpflege in einem Paragraphen zusammengefasst und dieses in der Folge aufgehoben. Gleichzeitig werden die Gemeinden aufgefordert, ihre Reglemente zu aktualisieren respektive neu zu erlassen.
Die finanziellen Beiträge bedürfen trotz übergeordnetem gesetzlichem Anspruch auch auf kommunaler Ebene einer gesetzlichen Grundlage. So braucht es eine Delegationsnorm, welche dem Stadtrat von Olten für den Erlass des Sozialtarifs Vorgaben macht. Zudem müssen auch Privatschulen während der obligatorischen Schulzeit eine Schulzahnpflege anbieten. Die Revision wurde zudem zum Anlass genommen, im städtischen Reglement sprachliche Modernisierungen vorzunehmen, Genderneutralität zu gewährleisten sowie die der Gleichbehandlung der Gewerbegenossen widersprechende Monopolstellung der Schweizerischen Zahnärzte-Gesellschaft (SSO) Olten im Reglementstext zu streichen. Damit wird der Kreis der potentiellen Auftragnehmerinnen und Auftragnehmer auf alle Zahnärztinnen und Zahnärzte erweitert, welche die kantonale Berufsausübungsbewilligung besitzen. Im Gegenzug wird explizit die Möglichkeit geschaffen, einen Berufsverband mit der Schulzahnpflege zu beauftragen.
Damit ist fast jeder Artikel des geltenden Reglements von einer Änderung betroffen, weshalb dem Stadtrat eine Totalrevision sinnvoll erschien. Diese unterbreitet er nun bis 31. Januar 2022 den politischen Parteien und den Fraktionen sowie der Schweizerischen Zahnärzte-Gesellschaft (SSO) Olten zur Vernehmlassung. sko