Regierung genehmigt Gestaltungsplan

Usego Der Regierungsrat ist dem Antrag des Oltner Stadtrates gefolgt und hat eine Beschwerde gegen den Gestaltungsplan Solothurnerstrasse (Usego) abgewiesen und diesen genehmigt. Ergänzt werden müssen die Sonderbauvorschriften im Bereich Lärmschutz.

Der Regierungsrat hält fest, dass das im Gestaltungsplan vorgesehene USEGO-Überbauungskonzept aus Sicht des Ortsbildschutzes und der Denkmalpflege eine gute Lösung darstelle. (Bild: Bruno Kissling)
Der Regierungsrat hält fest, dass das im Gestaltungsplan vorgesehene USEGO-Überbauungskonzept aus Sicht des Ortsbildschutzes und der Denkmalpflege eine gute Lösung darstelle. (Bild: Bruno Kissling)

Die Grundeigentümerin und die Stadt Olten wollen das zwischen Bahn und Kantonsstrasse gelegene Grundstück im Sinne einer qualitätsvollen Innenentwicklung einer ortsgerechten Dichte zuführen. Den Brennpunkt des Areals wird weiterhin das Usego-Gebäude bilden. Nördlich davon ist ein zur Strasse hin zweigeschossiger und zum Usego-Gebäude hin dreigeschossiger Baukörper geplant. Den Übergang zur Solothurnerstrasse bildet eine Vorzone mit einer Baumreihe. Nordöstlich davon kann zur Strasse hin ein 20 Meter hohes, sechsgeschossiges Gebäude platziert werden. Dieses liegt ebenfalls parallel zum Usego-Hauptgebäude. Noch weiter im Osten ist an der Solothurnerstrasse ein dreigeschossiges Gebäude angedacht, welches mittels eines Sockelgeschosses mit einem möglichen siebengeschossigen Gebäude mit 21,5 Metern Höhe zusammengebunden wird. Dort ist eine Mischnutzung (Gewerbe, Dienstleistungen, Parkhaus) möglich. Zum bestehenden Gebäude schliesst sich der «Usego-Garten» an, ein ruhiger und lärmgeschützter Aussenraum für die Bewohnerinnen und Bewohner des Areals.

Kein Eingriff in in die «Substanz»

Die Beschwerde hatte sich gegen die Kubatur, die Höhe und den Standort der vorgesehenen Bauten gerichtet. Der Regierungsrat hält dazu in seinem Beschluss fest, der Altbau Usego sei im Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz (ISOS) als ortsbildprägendes Einzelobjekt vermerkt und mit dem Erhaltungsziel Substanzerhalt belegt. Er stehe aber weder unter kantonalem noch kommunalem Schutz. Dass die Einsehbarkeit – und damit die optische Präsenz – des historischen Altbaus bei der vorgesehenen Überbauung beschnitten werde, könne nicht in Abrede gestellt werden. Die Realisierung des neuen Gestaltungsplanes werde aber nicht zu Eingriffen in die «Substanz» des Altbaus führen, an dem keine Veränderungen vorgesehen seien.

«Guter Kompromiss»

Hinzu komme, dass die architektonische Güte des Altbaus über alle vier Fassaden dieselbe sei: Die künftig teilweise verdeckte Nordfassade sei zwar die Hauptfassade, hebe sich aber qualitativ nicht von den anderen Fassaden ab. Das im Gestaltungsplan vorgesehene Überbauungskonzept stelle daher aus Sicht des Ortsbildschutzes und der Denkmalpflege eine gute Lösung dar: Die Anordnung der Baufelder stelle das prägende Usego-Gebäude hinreichend frei; insbesondere der «Usego-Garten» sichere die Präsenz des Altbaus als allseitig freistehend und räumlich weitherum wahrnehmbares Objekt. Im Ergebnis garantiere der neue Gestaltungsplan einen guten Kompromiss zwischen angemessener innerer Verdichtung und hin-reichender Sicherung der optischen Präsenz des Usego-Altbaus. Ergänzt werden müssen hingegen die Sonderbauvorschriften im Bereich Lärmschutz. Der Regierungsrat hält dazu fest, die darin enthaltene Vorschrift, dass die Immissionsgrenzwerte einzuhalten seien, sei unpräzis. Zu ergänzen sei, dass zudem der Nachweis zu erbringen sei, «dass keine neuen, Lärm erzeugenden Anlagen die Planungswerte gemäss Art 7 und Anhang 6 der Lärmschutz-Verordnung überschreiten». sko

www.olten.ch

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