Neue Schulanlage prägt Budget 2024
Budgetierung Das Budget 2024 der Einwohnergemeinde Olten weist einen Verlust von rund 3,5 Millionen Franken aus. Dies entspricht rund 2,5 Prozent des Bruttoaufwandes.
Die Personalkosten im Budget 2024 der Einwohnergemeinde Olten steigen um rund 4,8 Prozent, verursacht von mehreren zusätzlichen Stellen, insbesondere im Sozial- und im Bildungsbereich; letzterer benötigt für die Inbetriebnahme der Schulanlage Kleinholz und der Talentförderklassen zusätzliches Personal. Hinzu kommt ein Teuerungsausgleich von 1,5 Prozent. Auch der Sachaufwand ist geprägt durch die Ausrüstung der Schulanlage Kleinholz und deren wiederkehrende Betriebskosten. Und schliesslich sind auch die Nettoinvestitionen von 23,45 Millionen Franken stark vom Bau der neuen Schulanlage beeinflusst; hinzu kommen hohe Investitionen für die Sanierung des Krematoriums. Vorangetrieben werden weitere Grossprojekte wie die Stadtteilverbindung Hammer, die Sanierung des Garderobengebäudes der Badi, die Erneuerung des Kunstmuseums und der Neue Bahnhofplatz Olten. Von den Nettoinvestitionen können nur 5,9 Millionen Franken selber finanziert werden. Dennoch wird der Steuerfuss bei 108 Prozent belassen.
Bei einem Aufwand von 144,556 Millionen Franken (ohne interne Verrechnungen) und einem Ertrag von 141,021 Millionen Franken ergibt sich ein Verlust von rund 3,534 Millionen Franken. Das ist aufgrund des hohen Bilanzüberschusses per Ende 2022 von rund 105 Millionen Franken gut verkraftbar.
Problematisch sind die hohen Investitionen, welche nur ungenügend finanziert sind und dafür sorgen werden, dass sich die per Ende 2022 ausgewiesene Pro-Kopf-Verschuldung von 1189 Franken nun innerhalb von nur zwei Jahren auf über 2800 Franken erhöhen dürfte. Die Nettoinvestitionen im Jahr 2024 betragen 23,450 Millionen Franken. Dominierend dabei ist – wie im Vorjahr – mit brutto 10 Millionen Franken das sich in Ausführung befindende Projekt Schulanlage Kleinholz. Neue grosse Projekte wie die Sanierung der Abdankungshalle, die Sanierung des Garderobengebäudes der Badi und die Investitionskosten für die Sanierung Kunstmuseum kommen dazu und haben langfristige Auswirkungen.
Der Investitionsanteil (Anteil der Bruttoinvestitionen am konsolidierten Gesamtaufwand) von 15,3 Prozent bedeutet, dass die Stadt Olten im Verhältnis zu ihren Gesamtausgaben eine mittlere Investitionstätigkeit anstrebt. Gegenüber den Vorjahren nimmt der Investitionsanteil ab (2020: 10.4%, 2021: 13.5%, 2022: 15.0%, 2023: 20.6%). Die Kennzahl im Budget 2024 kann jedoch nur eingeschränkt mit den Vorjahreszahlen verglichen werden: Da die Integration der Sozialregion den Aufwand der Erfolgsrechnung um rund 36,4 Millionen Franken erhöht hat, sinkt die Kennzahl entsprechend.
Gestufter Erfolgsausweis
Der gestufte Erfolgsausweis nach HRM2 zeigt in der betrieblichen Tätigkeit das Ergebnis aus dem ordentlichen Jahresbetrieb. Das Ergebnis aus Finanzierung enthält nebst den Zinskosten den Aufwand für die Liegenschaften im Finanzvermögen sowie Liegenschaftserträge (Finanz- und Verwaltungsvermögen) und unter anderem die Verzinsung des Dotationskapitals der sbo. Das ausserordentliche Ergebnis zeigt die Auflösung der Neubewertungsreserve. Das Rechnungsjahr 2022 sowie das Budgetjahr 2023 wurden auf die Integration der Sozialregion angepasst.
Weiterhin hoher Investitionsbedarf
Investitionen prägen auch den Finanzplan 2024-2030: Im steuerfinanzierten Bereich stehen für die nächsten sieben Jahre Nettoinvestitionen im Betrag von rund 114,1 Millionen Franken an. Darin enthalten sind grosse Erweiterungs- und Sanierungsinvestitionen für Schul- und Sportraum (Schulraum Kleinholz, Dreifachturnhalle, Sekundarschulräume), Stadtteilverbindung Hammer, Kunstmuseum, Stadttheater sowie Neuer Bahnhofplatz Olten.
Der Selbstfinanzierungsgrad zeigt, zu wieviel Prozent die geplanten Nettoinvestitionen selber finanziert werden können. In der Planperiode 2024-2030 beträgt dieser rund 21 Prozent. Somit müssen rund 79 Prozent der geplanten Investitionen durch die Aufnahme von zusätzlichem Fremdkapital finanziert werden, was zu einer starken Erhöhung der Verschuldung führen wird.
Um die Verschuldung nicht allzu stark anwachsen zu lassen, ist ab dem Jahr 2026 eine Steuerfussanpassung für natürliche und juristische Personen um 2 Punkte auf 110 Prozent vorgesehen. Ab dem Jahr 2028 ist eine weitere Erhöhung auf 112 Prozent eingeplant. Ab dem Jahr 2028 fallen die Beiträge des Kantons für die Gegenfinanzierung der STAF-Ausfälle weg. Das operative Ergebnis wird sich dann ohne Gegenmassnahmen deutlich verschlechtern. Im Jahr 2026 werden die Anlagen des Finanzvermögens – wie im Jahr 2021 – erneut auf ihre Werthaltigkeit geprüft werden müssen. Im Jahr 2026 wurde daher – analog zum Jahr 2021 – ein kalkulatorischer Buchgewinn mitberücksichtigt. sko