Neue Regelungen bei Abschlussprüfungen
Passerelle und FMS
Die Abschlussprüfungen an den Fachmittelschulen im Schuljahr 2019/2020 sollten vor den Sommerferien durchgeführt werden. Die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) hat nun aufgrund der ausserordentlichen Lage neue Richtlinien verabschiedet. Gestützt darauf hat sich der Kanton Solothurn entschieden, auf die Durchführung der Abschlussprüfungen an den Fachmittelschulen im Schuljahr 2019/2020 zu verzichten. Die Abschlussnoten basieren damit auf den Erfahrungsnoten. Sollte dies aus etwelchen Gründen nicht möglich sein, kann die ordentliche Abschlussprüfung bis zum 14. August 2020 absolviert werden. Die Bildungs- und Kulturkommission (BIKUKO) hat die Verordnung, die nur bis zum 31. August 2020 gilt, grossmehrheitlich genehmigt. Einige Kommissionsmitglieder sprachen sich dagegen aus: Sie ver-traten die Ansicht, dass das Ablegen einer Prüfung für die Absolventen jeweils einen wichtigen Stellenwert einnimmt. Daher sollten alle Abgänger eine Abschlussprüfung ablegen können.
Verordnung Passerelle-Lehrgänge
Aufgrund der ausserordentlichen Lage entfallen im Schuljahr 2019/2020 die gymnasialen Maturitätsprüfungen. Daher muss der Zeitpunkt für die Passerelle-Prüfung neu festgelegt werden. Die Verordnung setzt den neuen Prüfungstermin für das Schuljahr 2019/2020 fest. Mit der Verordnung, die nur bis zum 31. August 2020 gilt, erhalten die Absolventen rechtzeitig den Prüfungsentscheid, um sich für ein im Herbstsemester 2020 beginnendes Studium anzumelden. Die BIKUKO hat diese Verordnung einstimmig genehmigt. ZVG