Musikschule ist in der Poleposition
Kapuzinerkloster Weder Kunstmuseum noch Bibliothek: Das Kloster soll nach dem baldigen Auszug der Kapuziner von der Musikschule genutzt werden.
Nachdem Anfang des vergangenen Jahres bekannt geworden war, dass die Kapuziner Anfang Mai 2024 ihr 1647 bis 1649 erbautes Kloster in Olten verlassen müssen, hat die Stadt Olten ihr Interesse am Gebäude mit Gartenanlage in der Stadtmitte, das eine wichtige Chance für die Stadtentwicklung bietet, angemeldet. In der Zwischenzeit haben der Kanton als Besitzer und die Einwohnergemeinde eine Absichtserklärung unterzeichnet: Die Einwohnergemeinde beabsichtigt, das Grundstück im Baurecht zu übernehmen und die Gebäude käuflich zu erwerben, um diese weitgehend für öffentliche Zwecke zugunsten der Stadtbevölkerung zu nutzen. Sie will damit Einfluss auf die Entwicklung des Areals an sehr zentraler Lage nehmen; der Kanton wiederum will sicherstellen, dass die Liegenschaft weiterhin im öffentlichen Interesse genutzt, bewirtschaftet und unterhalten wird.
Die Einwohnergemeinde hat zudem eine Machbarkeitsstudie bei der «intosens ag – urban solutions», Zürich, zur Potenzialabklärung des Areals in Auftrag gegeben. Im Rahmen dieser Studie wurde kürzlich ein Echoraum mit der Begleitkommission Innenstadt, in der neben den Fraktionen des Gemeindeparlaments auch Vertretungen aus den Bereichen Stadtentwicklung, Immobilienbewirtschaftung, Gewerbe und Altstadtkommission vertreten sind, durchgeführt. Nach einer Vorstellung des Klostergeländes in digitaler Form wurde auf die Vorgaben des Denkmalschutzes hingewiesen: Die Klosteranlage steht unter kantonalem und nationalem Schutz. Die Denkmalpflege erlässt Vorgaben bei allfälligen Anpassungen an den Klostergebäuden, die punktuell in kleinem Umfang möglich sind.
Beibehaltung der Klosterkapelle
Die Einwohnergemeinde hat durch «intosens» verschiedene städtische Nutzungen überprüfen lassen, begleitet allenfalls durch ergänzende Nutzungen, während sich bei einer Nutzung durch Dritte die Frage stellt, inwiefern sich die Einwohnergemeinde in solche einbinden lassen soll. Von Seiten der Einwohnergemeinde und des Kantons sind zudem eine Zugänglichkeit der Gartenanlage und eine Beibehaltung der Klosterkapelle als geweihte Kirche und der Grabesruhe des Friedhofs der Kapuziner Voraussetzungen.
Der Begleitkommission wurden aufgrund der bisherigen Abklärungen drei mögliche städtische Nutzungen präsentiert: als Kunstmuseum, als gemeinsamer Standort von Stadt- und Jugendbibliothek sowie als Musikschule. Dabei herrschte Einigkeit, dass sich das Kloster von den Raumgrössen und -anforderungen her sowie aufgrund des fehlenden Depots nicht als neuer Standort für das Kunstmuseum eignet. Während eine Bibliothek aufgrund des öffentlichen Charakters als Nutzung grundsätzlich passt, stimmen die Anforderungen der Bibliothek an die Räumlichkeiten nicht mit dem Bestand des Klosters überein: Es fehlen unter anderem grosse, übersichtliche Räume und eine behindertengerechte Erschliessung.
Akustik als grösste Herausforderung
Am meisten Zuspruch fand im Echoraum die Zusammenführung der heute an mehreren Standorten angesiedelten Musikschule, die gut in die Raumtypologie des Klosters mit vielen kleinen Zimmern und wenigen grossen Räumen für Konzerte und Ensembles passen würde. Eine Herausforderung stellt bei diesem Szenario die Raumakustik dar. Zudem gilt es, die eingeschränkte Öffentlichkeit – immerhin besucht aktuell rund ein Drittel der Oltner Schulkinder die Musikschule – mit ergänzenden öffentlichen Nutzungen in der Kirche, in den Ökonomiegebäuden und im Garten auszugleichen. Dies im Sinne eines Klosters als sogenannten Dritten Ort, wo man sich trifft und begegnet.
An den Tischrunden wurden zudem mögliche Drittnutzungen der Klosteranlage diskutiert, welche – sofern im Einklang mit den Vorstellungen des Kantons als Besitzer – natürlich mit zusätzlichen Kosten und Risiken verbunden wären und bei denen sich die Frage nach der Rolle der Stadt stellen würde.
An einem weiteren, Ende März geplanten Echoraum sollen die ersten Ergebnisse, unter anderem im Blick auf die ergänzenden öffentlichen Nutzungen, zu Handen des Stadtrates vertieft werden. sko