Mehr Plätze für die Intensivmedizin

Covid-19 Der Kanton Solothurn setzt die Bundes-Massnahmen um und führt punktuell strengere Massnahmen ein. Das Departement des Innern hat die Solothurner Spitäler AG angewiesen, die Zahl der Intensivbetten von aktuell 14 auf 25 zu erhöhen. Zudem gilt ab Montag an den Schulen der Sekundarstufe 1 eine generelle Maskenpflicht.

Bei der Solothurner Spitäler AG gilt seit letzter Woche: Eine Besucherin oder ein Besucher pro Patientin oder Patient pro Tag. (Bild: Archiv / B. Beyeler)
Bei der Solothurner Spitäler AG gilt seit letzter Woche: Eine Besucherin oder ein Besucher pro Patientin oder Patient pro Tag. (Bild: Archiv / B. Beyeler)

Nachdem der Bundesrat vergangene Woche neue Massnahmen vorgestellt und heute vor einer Woche in Kraft gesetzt hat, bekräftigt der Kanton Solothurn seinen Kurs: Die punktuell strengeren Massnahmen gelten weiterhin. «Die Lage im Kanton erfordert es, dass wir an diesen Punkten festhalten», erläutert die zuständige Regierungsrätin Susanne Schaffner. «Die Lage im Kanton Solothurn ist ernst. Jeder und jede muss jetzt Verantwortung übernehmen.»

Im Kanton Solothurn gilt, anders als auf Bundesebene:

- Shishabars, Clubbetriebe sowie Erotik- und Sexbetriebe sind geschlossen

- In Barbetrieben dürfen insgesamt höchstens 30 Gäste gleichzeitig anwesend sein.

- Take-away- und Imbissbetriebe müssen zwischen 23 und 6 Uhr geschlossen bleiben.

- Es ist verboten, Veranstaltungen mit über 30 Personen durchzuführen. Personen, welche im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit mitwirken, und Personen, die bei der Durchführung der Veranstaltung mithelfen, werden nicht mitgezählt.

- Für nicht ausschliesslich an einem bestimmten, eingegrenzten Ort stattfindende Veranstaltungen und Aktivitäten, bei welchen sich die teilnehmenden Personen in regelmässiger Bewegung befinden, gelten in belebten Bereichen von urbanen Zentren und Dorfkernen sowie in weiteren Bereichen des öffentlichen Raums, in welchen aufgrund der dort vorhandenen Konzentration von Personen der Mindestabstand von 1.5 Metern nicht eingehalten werden kann, die folgenden Vorgaben: Die Grösse der Gruppen darf höchstens fünf Personen betragen. Zwischen den verschiedenen Gruppen gilt ein Mindestabstand von drei Metern.

Die Änderung ist am 30. Oktober 2020 in Kraft getreten und gilt längstens bis zum 31. Januar 2021. Vorbehalten ist die Genehmigung des Kantonsrates.

Maskenpflicht an den Sekundarschulen

Angesichts der aktuell sehr labilen epidemiologischen Lage treten auch für die Volksschule im Kanton Solothurn weitere Massnahmen in Kraft. Das Maskenobligatorium gilt ab dem 2. November 2020 neu auch für die Schülerinnen und Schüler der Sekundarschulen (Sekundarstufe I, 7. bis 9. Klasse). Dieser Schritt erfolgt in Analogie zu den erlassenen Massnahmen des Bundesrates und in Koordination mit den Nachbarkantonen. Die Durchführung von Schullagern ist bis 31. Januar 2021 sistiert.

Angepasster Sportunterricht auf der Sekundarstufe II

Die per 29. Oktober in Kraft gesetzte Covid-19-Verordnung wurde per 2. November 2020 an den Kantonsschulen und Berufsbildungszentren umgesetzt. Die bereits seit dem 17. August 2020 eingeführte Ausdehnung der Maskenpflicht und weitere Massnahmen auf der Sekundarstufe II, die in den Schutzkonzepten der Kantonsschulen und Berufsbildungszentren bereits integriert sind, werden mit den entsprechenden Massnahmen für den Präsenzunterricht ergänzt. Die Maskenpflicht und Einhaltung der Distanzregeln gelten kumulativ auf dem ganzen Schulareal.

Weiter gilt:

- Verzicht auf alle Schullager und Reisen auch innerhalb der Schweiz vorerst bis Ostern 2021 (4. April 2021).

- Alternative Bewegungs- und Unterrichtsformen statt Sportunterricht: Der Sportunterricht kann nicht in der bisher üblichen Form durchgeführt werden. Infolge des engen Körperkontakts sind jegliche Unterrichtssequenzen im Zusammenhang mit Kontaktsportarten untersagt. Speziell die Situation in den Garderobenbereichen, die intensivierte Atmung bei körperlicher Anstrengung und die Risiken von zu engen Kontakten lassen das nicht zu.

Der Sportunterricht wird ab 2. November auf der Grundlage alternativer Bewegungs- und Unterrichtsformen geführt, beispielsweise reduzierte Intensität, Bewegungsmöglichkeiten im Freien, Theorie wie Ernährungs- oder Trainingslehre, beaufsichtigte Lernzeit. Es gilt Maskenpflicht und Einhaltung der Distanzregeln. Die Schulen stellen aufgrund ihrer schulspezifischen Infrastrukturen eigene Konzepte für alternative Bewegungs- und Unterrichtsformen auf. Es gibt keinen Ausfall ohne Alternativen, um das Ansteckungsrisiko von Gruppen unbeaufsichtigter Lernenden zu minimieren.

Mehr Betten auf den Intensivstationen

Im Kanton Solothurn sollen statt der aktuell 14 neu 25 Intensivpflegeplätze mit Beatmungsmöglichkeit zur Ver-fügung stehen. Das Gesundheitsamt hat die Solothurner Spitäler AG, soH, beauftragt, die entsprechenden Schritte einzuleiten. Damit wird, wie in der Allgemeinverfügung vom 5. Juni 2020 vorgesehen, vom Normalbetrieb auf die erste Eskalationsstufe umgestellt.

Die «Begleitgruppe IPS-Kapazitäten» mit Vertretern der soH sowie Vertreter des Kantons (insbesondere auch der Kantonsarzt) hatte diesen Schritt bei der Vorsteherin des Departements des Innern, Regierungsrätin Susanne Schaffner, beantragt. Die Intensivpflegestationen der soH im Kantonsspital Olten und im Bürgerspital Solothurn hatten in den letzten Tagen ihre Kapazitätsgrenzen teilweise bereits erreicht: Die Covid-19 Fallzahlen nehmen an den Standorten Solothurn und Olten laufend deutlich zu, sowohl auf den Abteilungen als auch in der Intensivpflege. Die Erfahrung zeigt, dass Covid-Patienten auf der IPS häufig längere Zeit behandelt werden müssen.

Der Ausbau soll rasch und flexibel erfolgen, so dass die Aufnahmebereitschaft bei steigenden Zahlen weiterhin gewährleistet werden kann aber keine unnötigen Vorhalteleistungen entstehen. Der reguläre Spitalbetrieb muss so weit als möglich aufrechterhalten werden können. Das bedeutet, dass die elektiven Behandlungen zum jetzigen Zeitpunkt entsprechend angepasst, jedoch nicht vollumfänglich gestoppt werden

Besuche in Spitälern, sowie Alters- und Pflegeheimen

Der Kanton setzt alles daran, dass Besuche in Spitälern, sowie Alters- und Pflegeheimen weiterhin möglich sind. Allerdings sind dazu weitere Schutzmassnahmen nötig. Das Amt für Soziale Sicherheit hat zusammen mit der GSA, der Gemeinschaft Solothurnischer Alters- und Pflegeheime, folgende Punkte festgelegt:

- Ab sofort sind keine Angehörigenbesuche auf den Zimmern mehr möglich. Besuche können nur noch in definierten Sektoren, unter Anwendung strenger Schutzmassnahmen stattfinden.

- Bistros und Cafés von Alters- und Pflegeheimen sind für Externe ausnahmslos geschlossen.

- Bewegungen von Bewohnenden ausserhalb des Heim-Areals sind möglichst stark einzuschränken.

Für die Standorte der Solothurner Spitäler AG gilt:

- Eine Besucherin oder Besucher pro Patientin oder Patient pro Tag.

- Spezielle Regelungen gelten für sterbende und intensivmedizinisch betreute Patientinnen und Patienten: Ab Montag, 2. November gilt auf den Intensivpflegestationen (IPS) sowie den Intermediate Care (IMC) ein Besuchsverbot. In besonderen Situationen werden Ausnahmen in Absprache mit Patientinnen und Patienten sowie den Angehörigen gerne ermöglicht.

- Spezielle Regelungen gelten auch in Frauenkliniken: Bei der Geburt kann die Mutter von einer Person begleitet werden, zum Beispiel vom Ehemann/Partner. Dies gilt auch bei einem Kaiserschnitt (Sectio). Da es gerade nach der Geburt wichtig ist, dass zwischen dem Vater und einem neugeborenen Kind eine Bindung entstehen kann, ist nach der Verlegung der Mutter aufs Wochenbett ein Besuch des Ehemanns/Partners zeitlich unbeschränkt zwischen 14 und 20 Uhr möglich. Die Geschwisterkinder dürfen auch mitkommen. Eine zusätzliche Besuchsperson ist hingegen untersagt.

Schnelltests

Die vom Bund empfohlenen Antigen-Schnelltests werden in das kantonale Testkonzept integriert. Dieses wird der Begleitgruppe «Testkapazitäten» mit den wichtigsten Partnern (Grundversorger, Spitäler, Testcenter, Apotheker und mobile Einsatzteams) erarbeitet. Die entsprechenden Planungsarbeiten wurden bereits aufgenommen. Dabei geht es unter anderem um die Frage, wer diese Tests durchführen kann und will und wie der Kanton dies am besten unterstützen kann. Unter anderem ist bereits diese Woche ein Einführungskurs zu den Schnelltests geplant. ZVG

www.corona.so.ch

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