Maskentragepflicht auf Oltner Märkten

Die Wochenmärkte und auch der Monatsmarkt werden in der Stadt Olten vorderhand weiterhin – unter Berücksichtigung der Schutzmassnahmen – durchgeführt. Aufgrund der steigenden Corona-Fallzahlen sowie der verschärften kantonalen Vorgaben besteht jedoch ab dem 29. Oktober an den Wochenmärkten (Kirchgasse und Bifang) wie auch am Monatsmarkt vorläufig bis 31. Januar 2021 Maskentragpflicht. Diese gilt auf dem gesamten Marktareal sowohl für die Besucherinnen und Besucher wie auch für die Marktfahrenden. Das Konsumieren von Speisen und Getränken auf dem Marktareal ist grundsätzlich verboten. Ausnahmen sind dort, wo eine Sitzgelegenheit angeboten wird. Die Behörden der Stadt Olten appellieren an die Eigenverantwortung aller Marktteilnehmenden, damit der Markt auch in Zukunft durchgeführt werden kann. sko

www.olten.ch

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