Keine Gebühren für Aussenwirtschaften im Winter

Olten Für die Nutzung des öffentlichen Grundes für Aussenwirtschaften für die Wintersaison 2020/2021, die vom November 2020 bis Ende März 2021 dauert, werden auf dem Platz Olten keine Gebühren erhoben.

Für Aussenwirtschaften für die Wintersaison 2020/2021 werden keine Gebühren erhoben. (Bild: D. Donatsch)
Für Aussenwirtschaften für die Wintersaison 2020/2021 werden keine Gebühren erhoben. (Bild: D. Donatsch)

Für Aussenwirtschaften für die Wintersaison 2020/2021 werden keine Gebühren erhoben, dies hat der Stadtrat an einer Sitzung vom 7. Dezember beschlossen, nachdem er schon für die Monate April und Mai im laufenden Jahr keine Gebühren verrechnet hatte. Zudem hatte er im Sommer auch auf Gebühren für die Erweiterung von Aussenwirtschaften auf öffentlichem Grund verzichtet. In dieser Wintersaison ist die Nutzung der Gastrofläche im Innenbereich der Gaststätten durch die Covid-19-Pandemie aufgrund behördlicher Auflagen stark eingeschränkt. Die Aussenbewirtung kann ein Mittel sein, um zusätzliche Plätze für Gäste zu schaffen. Sämtliche Restaurantbetreiber von Aussenwirtschaften auf öffentlichem Grund wurden im November angeschrieben mit der Bitte um Bekanntgabe der zu nutzenden Aussenfläche während der Wintersaison 2020/2021. Zehn von ihnen möchten im Bereich Kirchgasse und Altstadt für die Wintersaison Aussenfläche auf öffentlichem Grund nutzen; somit wird auf Gebühren von rund 11’000 Franken verzichtet. Zwei Restaurantbetreiber haben zudem ein Erweiterungsgesuch für die Aussenwirtschaft auf öffentlichem Grund eingereicht. sko

www.olten.ch

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