Kanton begrüsst Untergrenze von 150 Personen

Kanton Solothurn: Der Bund unterstützt eine Untergrenze von 150 Personen an Veranstaltungen. Der Kanton Solothurn hat diesen Schritt begrüsst und übernimmt diese Untergrenze.

Das Eidgenössische Departement des Innern hat am Mittwochabend, 4. März die Kriterien bezüglich Vollzug des Veranstaltungsverbots vom 28. Februar vorgelegt, dies in Absprache mit dem Vorstand der Gesundheitsdirektorenkonferenz (GDK). Mit 1’000 Personen hatte das BAG die Obergrenze für Veranstaltung bereits vorletzte Woche klar kommuniziert. Auf eine Untergrenze hatte das BAG bis zum Mittwoch verzichtet. An diesem Abend folgt zumindest eine Hilfestellung für die Kantone, indem «…aus Sicht des BAG eine Grenze von 150 Personen denkbar» ist.

Solothurner Modell bestätigt

Der Solothurner Sonderstab Corona begrüsst diese Empfehlung des Bundes. Sie bestätigt die bisherige, strikte Solothurner Praxis. Gleichzeitig hat der Sonderstab vergangene Woche entschieden, die Untergrenze auch im Kanton Solothurn von 100 auf 150 Personen anzuheben und damit eine einheitliche Praxis in allen Kantonen zu ermöglichen.

Restriktive Risikoabwägung

Ab sofort gilt im Kanton Solothurn:

- Bei Veranstaltungen mit bis 150 teilnehmenden Personen entscheiden die Veranstalter eigenverantwortlich über die Durchführung.

- Für Veranstaltungen mit 150 bis 999 teilnehmenden Personen ist eine Risikoabwägung zusammen mit der kantonalen Hotline zwingend. Grundsätzlich empfiehlt der Sonderstab auch auf Anlässe in dieser Grösse zu verzichten. Eine Veranstaltung ist in diesen Fällen, wenn überhaupt, nur mit Auflagen möglich. Es erfolgt eine Risikobeurteilung via Hotline 0800 112 117, im Zweifelsfalle nach Rücksprache mit dem Kantonsarzt. Die Hotline ist bis auf weiteres täglich in Betrieb zwischen 10 und 16 Uhr.

Dabei sind Kriterien zu beachten wie:

- Anzahl der teilnehmenden Personen: Je kleiner die Veranstaltung, desto weniger Personen sind dem Risiko einer Ansteckung ausgesetzt und desto geringer ist das Risiko einer Übertragung (kleinere Dichte).

- Räumliche Verhältnisse: mehr Platz bedeutet weniger Risiko. Sofern möglich soll in grössere Räume ausgewichen werden. Zudem ist zu berücksichtigen, ob die Veranstaltung in einem offenen oder geschlossenen Raum stattfindet.

- Zusammensetzung des Publikums hinsichtlich Risikogruppen (u.a. ältere Personen, Chronischkranke).

- Aktivitäten der anwesenden Personen (Anzahl enger Kontakte).

- Klare Information an Teilnehmende und Mitarbeitende über Massnahmen zur Reduzierung des Übertragungsrisikos (allgemeine Hygienemassnahmen, Coronavirus-Informationen bei Reiserückkehrer etc.).

- Teilnahme von erkrankten Personen ist zu verhindern

- Teilnahme von Personen vermeiden, die in den letzten 14 Tagen in einem betroffenen Gebiet waren (betroffene Gebiete gemäss aktuellen BAG-Definition).

- Rückverfolgbarkeit von Teilnehmenden sicherstellen (Personen-/Gästeliste).

Was ist eine Veranstaltung?

Eine öffentliche oder private Veranstaltung ist ein zeitlich begrenztes, in einem definiertem Raum oder Perimeter stattfindendes und geplantes Ereignis, an dem mehrere Personen teilnehmen. Dieses Ereignis hat in aller Regel einen definierten Zweck und eine Programmfolge mit thematischer, inhaltlicher Bindung. Die Organisation des Ereignisses liegt in der Verantwortung eines Veranstalters, einer Person, Organisation oder Institution.

- Beispiele: Konzerte, Kongresse, Theater, Kinos, Zirkus, Parties/Discos, Sportveranstaltungen, Gottesdienste, Fasnacht, Demonstrationen, Quartier-/Dorffeste, Jahrmärkte, Firmen-jubiläen, Generalversammlungen, Tage der offenen Türe.

- Nicht darunterfallen: normaler Schul- und Ausbildungsbetrieb, Arbeitsplatz, Bahnhöfe, öffentlicher Verkehr, Seilbahnen, Thermalbäder, Einkaufszentren, Restaurants, normaler Barbetrieb, Gemüsemärkte, normaler Museumsbetrieb, Training Sportvereine, privater Fondueabend. Auch nicht darunter fallen spontane Menschenansammlungen. Die Bewegungsfreiheit soll nicht eingeschränkt werden (keine Auflösung durch Polizei o. ä). ZVG

Risikobeurteilung via Hotline für Veranstalter
T 0800 112 117
täglich in Betrieb zwischen 10 und 16 Uhr

Website Bund

https://www.bag.admin.ch/bag/de/home/krankheiten/ausbrueche-epidemien-pandemien/aktuelle-ausbrueche-epidemien/novel-cov.html

Weitere Artikel zu «Stadt», die sie interessieren könnten

Stadt28.02.2024

«Heute sind sie hibbeliger»

Rosmarie Grünig Seit 45 Jahren unterrichtet sie Ballett, seit mehr als 40 Jahren im Dance Studio Olten. Anfang Mai findet aus diesem Anlass in…
Stadt21.02.2024

Kunst, nicht Kinderhort

Theaterstück Mitte März gelangt im Theaterstudio Olten ein Tanz- und Musiktheater zur Aufführung. Das Besondere daran: Protagonisten sind bei «Alice…
Stadtrat beantragt parlamentarische Kommission
Stadt21.02.2024

Stadtrat beantragt parlamentarische Kommission

Im Januar hat das Gemeindeparlament der Stadt Olten die neue Vorlage zum Projektierungskredit Kirchgasse 8 und 10 knapp zurückgewiesen; diese sah eine Sanierung…