Gestaltungsplan liegt auf

Turuvani-Areal: Der Stadtrat von Olten hat das Dossier Teiländerung Zonenplan und Gestaltungsplan «Tannwaldstrasse – Unterführungsstrasse – Rosengasse (Turuvani)» zur öffentlichen Planauflage bis 23. Dezember im 7. Stock des Stadthauses freigegeben.

Der Stadtrat hat das Dossier Teiländerung Zonenplan und Gestaltungsplan Turuvani zur öffentlichen Planauflage bis 23. Dezember im Stadthaus freigegeben. (Bild: ZVG)
Der Stadtrat hat das Dossier Teiländerung Zonenplan und Gestaltungsplan Turuvani zur öffentlichen Planauflage bis 23. Dezember im Stadthaus freigegeben. (Bild: ZVG)

Das ehemalige Turuvani-Areal an der Tannwaldstrasse und der Rosengasse ist aktuell baulich unternutzt und soll städtebaulich überzeugend und quartierverträglich verdichtet werden. Das Gebiet am Gleiskörper und in unmittelbarer Nähe zum Hauptbahnhof eignet sich vorzüglich für Dienstleistungs- und Wohnnutzungen. Die Grundeigentümerin und die Stadt Olten haben 2016 einen Wettbewerb mit fünf eingeladenen Teams durchgeführt. Das siegreiche Team, Scheitlin Syfrig Architekten AG, Luzern, wurde mit der Weiterbearbeitung des Planungsvorhabens be- auftragt. Im Juni 2016 wurden im Foyer des Stadthauses die Resultate der interessierten Be- völkerung zugänglich gemacht. In Zusammenarbeit mit der Direktion Bau haben die mit der Ausarbeitung des Planwerks Beauftragten anschliessend einen Entwurf zur Nutzungsplanung entwickelt, den die Baukommission im Januar 2018 zum öffentlichen Mitwirkungsverfahren empfahl. Anfang Juni 2018 gab der Stadtrat das Dossier zur öffentlichen Mitwirkung frei.

Kritische Eingaben

In der Mitwirkung äusserten sich mehrere Eingaben kritisch zur grossen Gebäudehöhe, einige stellen das Verkehrsregime infrage und eine weitere Eingabe äusserte zusätzliche Wünsche in Bezug auf die Energie und Ökologie. Im Mitwirkungsbericht legte die Planungsbehörde dar, dass die Gebäudehöhe und -volumetrie im Sinne einer massvollen Verdichtung gemäss den Anfor- derungen des im Jahre 2014 revidierten Raumplanungsgesetzes des Bundes durchaus als Beitrag zur qualitätsvollen inneren Verdichtung betrachtet werden kann. Das bestehende Verkehrsregime wurde als folgerichtig betrachtet, mit der Anmerkung, dass mit den im Richtprojekt dargestellten 30 Parkplätzen, welche über die Rosengasse erschlossen werden, bereits ein Minimum von Park- plätzen vorgesehen wird. Die im ursprünglichen Planungswerk nicht berücksichtigten Energie- anforderungen wurden neu in die Sonderbauvorschriften aufgenommen.

Anpassungen und Ergänzungen erforderlich

Das gesamte Dossier wurde im Februar 2019 bei der kantonalen Behörde eingereicht. Der Vor- prüfungsbericht des Amtes für Raumplanung vom vergangenen September zeigte daraufhin auf, dass in bestimmten Themenfeldern noch Anpassungen und Ergänzungen vor der öffentlichen Auflage erforderlich waren. Insbesondere wurden für die Themen Aufenthaltsqualität in der Um- gebung, Verkehrspotenzial und Lärmschutz entsprechende Anpassungen gewünscht. Zusammen- fassend sagte der Bericht des Kantons aus, dass «die Lage und Volumetrie der Gebäude im Zusammenspiel mit der Bahnachse begrüsst wird» und dass der Umgang mit den Bauten an der Rosengasse in «der noch ausstehenden Ortsplanungsrevision durch die Stadt Olten als Aufgabe angenommen und präzisiert werden soll».

Teilzonenplanänderung ist erforderlich

Im Planungsvorhaben bildet ein zehngeschossiger Hauptbau an der Tannwaldstrasse den west- lichen Abschluss des Strassegevierts Tannwaldstrasse - Rosengasse - Neuhardstrasse - Unterführungsstrasse. Das von der Tannwaldstrasse leicht zurückgesetzte Hauptvolumen nimmt mit seiner Längsausrichtung Bezug zur parallel verlaufenden Geleiseführung. Ostseitig bildet ein drei- beziehungsweise fünfgeschossiger Flachbau den Anschluss an die angrenzende Blockrand- bebauung. Weil das 31 Meter hohe Gebäude von der aktuell gültigen Kernrandzone mit einer maximalen Gebäudehöhe von vier Vollgeschossen abweicht, ist neben dem obligatorischen Gestaltungsplan auch eine Teilzonenplanänderung erforderlich. sko

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