Gestaltungsplan genehmigt
Turuvani-Areal Nachdem der Oltner Stadtrat Ende Mai den Gestaltungsplan «Tannwaldstrasse – Unterführungsstrasse – Rosengasse (Turuvani)» unverändert beschlossen und drei Einsprachen abgewiesen hatte, hat nun der Regierungsrat des Kantons Solothurn nachgezogen: Der Teilzonen- und Gestaltungsplan und die Zonenvorschriften wurden genehmigt.

Der Regierungsrat betont in seinem Entscheid, das Gebiet weise aufgrund seiner zentralen Lage ein hohes Umstrukturierungs- und Verdichtungspotenzial auf. Beim unteren Abschnitt der Rosengase mit ihren «frühen Arbeiterhauszeilen» aus den Jahren 1870-94 mit Laubengängen handle es sich um wichtige Zeugen der Industrialisierung, gibt er zu bedenken. Dem Aspekt des subtilen Umgangs mit dem Bestand werde aber im Raumplanungsbericht zum Gestaltungsplan angemessen Beachtung geschenkt. Zudem sei das Richtprojekt, welches als Grundlage für den Gestaltungsplan diene, Resultat eines Qualitätsverfahrens, sprich eines Projektwettbewerbs mit fünf Teilnehmern.
Differenziertere Auseinandersetzung
Mit der vorgesehenen Zonenvorschrift der neuen Zone für höhere Bauten aufgrund übergeordneter Überlegungen, die auch in vergleichbaren Situationen, zum Beispiel im Entwicklungsgebiet Olten SüdWest, verwendet werden könnten, schaffe sich die Stadt Olten in der Zwischenphase bis zum Abschluss der Orts-planungsrevision ein geeignetes Planungsinstrument, urteilt die Regierung. Indem der städtebaulichen Achse der Rosengasse eine untergeordnete Bedeutung beigemessen werde, werde die Absicht der Stadt unterstrichen, die Erhaltungsziele des Inventars der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz (ISOS) auf die peripheren Wohnsiedlungen zu legen und das Gebiet östlich des Bahnhofs als Transformationsgebiet zu stärken und für künftige Entwicklungen zu öffnen. Dieses Ziel entbinde aber nicht von einer differenzierteren Auseinandersetzung mit der historisch gewachsenen Struktur an der Rosengasse: «Die historische Struktur verbleibt auf einer wohltuend menschlichen Massstäblichkeit und hat das Potenzial, mit den geplanten höheren Bauten entlang der Bahnachse zu vermitteln. Diese Qualitäten zu er-halten, muss daher das logische Ziel der künftigen Ortsplanungsrevision sein.»
Das Turuvani-Areal
Im Planungsvorhaben bildet ein zehngeschossiger Hauptbau an der Tannwaldstrasse den westlichen Abschluss des Gevierts Tannwaldstrasse - Rosengasse - Neuhardstrasse - Unterführungsstrasse. Das von der Tannwaldstrasse zurückgesetzte Hauptvolumen nimmt mit seiner Längsausrichtung Bezug zur parallel verlaufenden Geleiseführung. Ostseitig bildet ein drei- beziehungsweise fünfgeschossiger Flachbau den Anschluss an die angrenzende Blockrandbebauung. Weil das 31 Meter hohe Gebäude von der aktuell gültigen Kernrandzone mit einer maximalen Gebäudehöhe von vier Vollgeschossen abweicht, war neben dem obligatorischen Gestaltungsplan auch eine Teilzonenplanänderung erforderlich. sko