Gestaltungsplan an der Aarauerstrasse beschlossen

Olten Der Stadtrat von Olten hat den Gestaltungsplan Unterführungsstrasse/Aarauerstrasse beschlossen: An der Aarauerstrasse 31 in Olten plant die Prime Energy Cleantech einen sechsstöckigen Neubau der südlichen Blockrandbebauung und zugleich die Aufwertung des Innenhofs.

Diese «Lücke soll» verschwinden. (Bild: AGU)
Diese «Lücke soll» verschwinden. (Bild: AGU)

Das Geviert zwischen Unterführungsstrasse, Aarauerstrasse, Von-Roll-Strasse und Neuhardstrasse soll durch die Ergänzung des geplanten Baukörpers an der Aarauerstrasse sowie eine Aufwertung der Innenhofsituation quartierverträglich verdichtet werden. Das Gebiet in unmittelbarer Nähe zum Hauptbahnhof eignet sich insbesondere für Dienstleistungs- und Wohnnutzungen. Das Areal liegt in der Kernzone, welche gemäss Zonenreglement mit einem Gestaltungsplanobligatorium belegt ist.

Das Projekt sieht ein sechsgeschossiges Gebäude mit zurückversetztem Attikageschoss vor, welches sich an den Nachbargebäuden orientiert und die Lücke in der Häuserzeile schliesst. Geplant ist eine Mischnutzung zwischen Wohnen und Gewerbe: Im Erdgeschoss entlang der Aarauerstrasse sind Gewerbenutzungen vorgesehen, in den Obergeschossen und im Hofgebäude Wohnnutzungen. Insgesamt sind zwölf 1½- bis 3½-Zimmerwohnungen geplant. Im gegenwärtig mit Nebenbauten dicht bebauten Hofbereich sollen Teilabbrüche für eine höhere räumliche Durchlässigkeit sorgen. Durch den Verzicht auf eine Tiefgarage kann hier auch ein Grünbereich erstellt werden, der dank einer genügend tiefen Vegetationsschicht gut bepflanzt werden kann.

Einsprache abgewiesen

In der Zeit der öffentlichen Auflage ist eine Einsprache eingegangen, welche Anträge insbesondere zur Höhe und zur Innenhofbebauung stellte und das Fehlen eines Mobilitätskonzeptes beanstandete. Die Einsprache wurde vom Stadtrat mit Verweis auf die kantonale Vorprüfung unter anderem mit den Argumenten abgewiesen, dass sich das geplante Bauvorhaben sinnvoll und massstäblich in den städtebaulichen Kontext einpasse und der vorliegende Gestaltungsplan zu einer ökologischen Aufwertung des Innenhofs führe.

Das Vorgehen, dass bei Vorhaben bis zu 50 Autoabstellplätzen ein Mobilitätskonzept in der Phase der Baugesuchseingabe eingereicht werden müsse, entspreche der städtischen Praxis. Aufgrund der verkehrstechnischen Lage in unmittelbarer Nähe zum Bahnhof Olten, der damit verbundenen guten ÖV-Erschliessungsgüte und den Vorgaben in den Sonderbauvorschriften betreffend Fahrrad-Abstellplätze sei sichergestellt, dass der Gestaltungsplan keine Mobilitätsprobleme beim motorisierten Individualverkehr auslösen werde.sko

www.olten.ch

Weitere Artikel zu «Stadt», die sie interessieren könnten

Stadt28.02.2024

«Heute sind sie hibbeliger»

Rosmarie Grünig Seit 45 Jahren unterrichtet sie Ballett, seit mehr als 40 Jahren im Dance Studio Olten. Anfang Mai findet aus diesem Anlass in…
Stadt21.02.2024

Kunst, nicht Kinderhort

Theaterstück Mitte März gelangt im Theaterstudio Olten ein Tanz- und Musiktheater zur Aufführung. Das Besondere daran: Protagonisten sind bei «Alice…
Stadtrat beantragt parlamentarische Kommission
Stadt21.02.2024

Stadtrat beantragt parlamentarische Kommission

Im Januar hat das Gemeindeparlament der Stadt Olten die neue Vorlage zum Projektierungskredit Kirchgasse 8 und 10 knapp zurückgewiesen; diese sah eine Sanierung…