Das Parlament ist wieder am Zug

Olten Der Oltner Stadtrat kommt auf seinen Entscheid zurück: Der Hammer-Kredit kommt nun doch vors Parlament.

Der Stadtrat von Olten hat seinen Entscheid vom 24. Oktober, für das Vorprojekt zur Stadtteilverbindung Hammer einen dringlichen Zusatzkredit von 600000 Franken zu sprechen, in Wiedererwägung gezogen und legt nun dem Gemeindeparlament am 23. und 24. November eine entsprechende Vorlage vor. Wird diese genehmigt, ist der Stadtratsbeschluss vom 24. Oktober aufgehoben und kann zumindest die SIA-Phase 31 weitergeplant und eine detaillierte Vorlage für die nächsten Phasen vorbereitet werden.

Eine Ablehnung des Kredites durch das Parlament, so der Stadtrat, müsste hingegen in der jetzigen Situation als Ablehnung des Projektes gewertet werden. Er wäre dann gezwungen, den Beschluss vom 24. Oktober über den dringlichen Zusatzkredit aufzuheben und die eingegangenen Verpflichtungen zu kündigen. Die Stadtteilverbindung Hammer wäre damit für lange Zeit vom Tisch, womit auch die geplante Weiterentwicklung von Olten SüdWest undurchführbar würde.

Die Stadtteilverbindung Hammer ist ein wichtiges Infrastrukturprojekt für die Stadt, ermöglicht es doch wichtige Stadtteile auf kurzen und sicheren Wegen zu verbinden. Bereits für die Septembersitzung des Parlaments war deshalb ein Antrag auf Genehmigung eines Projektierungskredites für die Stadtteilverbindung Hammer, vom Vorprojekt bis zum Bau- und Auflageprojekt (SIA-Phasen 31-33), vorgesehen.

Erste Vorlage nach Gerichtsurteil zurückgezogen

Mit Urteil des Verwaltungsgerichts vom 30. August, zugestellt am 7. September, wurde der Regierungsratsbeschluss betreffend Änderung der Nutzungsplanung Olten SüdWest aufgehoben. Auch wenn das Verfahren aufgrund Weiterzugs ans Bundesgericht noch hängend ist, sind die an die Nutzungsplanung gekoppelten Vereinbarungen mit der Grundeigentümerin zur vorgezogenen Mitfinanzierung der Stadtteilverbindung im geplanten Umfang nicht mehr gesichert, weil die vereinbarten Fristigkeiten nicht mehr eingehalten werden können. Damit können das gesamte vorgesehene Finanzierungsmodell der Stadtteilverbindung Hammer und somit auch die finanziellen Folgen für die Stadt Olten nicht mehr definiert werden. Deshalb zog der Stadtrat die Vorlage zurück, um die neuen Voraussetzungen punkto Finanzierung der Stadtteilverbindung mit der Grundeigentümerin und dem Kanton zu besprechen. Der Stadtrat hatte damals öffentlich kommuniziert, dass das Projekt Stadtteilverbindung unabhängig vom Rechtsmittelverfahren weitergeführt werden soll.

Eine Projektsistierung zum jetzigen Zeitpunkt würde grossen Schaden verursachen. Selbst wenn der Baukredit vom Gemeindeparlament oder Volk dereinst abgelehnt würde, ist es nach Ansicht des Stadtrates wichtig, das koordinierte Vorprojekt jetzt unverzüglich zu erarbeiten, um die Aufwärtskompatibilität des Multiprojekts für einen späteren Bau der Stadtteilverbindung zu gewährleisten. Da die bewilligten Kredite aufgebraucht waren, musste der Stadtrat kurzfristig entscheiden, wie der nächste Planungsschritt finanziert werden kann, um das Projekt nicht zu gefährden.

Die nächste Parlamentssitzung lag aber noch mehr als vier Wochen in der Zukunft, und der Entscheid, ob entsprechende Verbindlichkeiten für die SIA-Phase 31 eingegangen werden können, musste aufgrund der festgesetzten Termine mit allen Partnern sofort getroffen werden. Aus diesem Grund beschloss der Stadtrat einen nach seinen Überlegungen mehr als gerechtfertigten dringlichen Kredit. Wie vorgeschrieben hat er umgehend die Mitglieder des Gemeindeparlaments über diesen Beschluss informiert.

Verzögerung würde das Projekt gefährden

Die daraufhin öffentlich geäusserte Kritik, verbunden mit der Drohung einer Beschwerde gegen den Beschluss, sind nach Ansicht des Stadtrates nicht nur schädlich für das Projekt, sondern auch für das Ansehen der Stadt als verlässlicher Partnerin bei Entwicklungsprojekten. Dabei steht nicht nur das Projekt Stadtteilverbindung Hammer im Fokus, sondern weitere grosse Projekte der SBB auf dem Gebiet der Stadt Olten, bei dem die Stadt auch in Zukunft als Partnerin wahrgenommen werden will.

Die Verzögerung, welche eine Beschwerde mit sich bringen wird, gefährdet jedoch das Projekt in seinen Grundstrukturen, unabhängig vom Ausgang des Verfahrens. Aus diesem Grund hat der Stadtrat seinen Entscheid widerrufen, den dringlichen Zusatzkredit nicht dem Gemeindeparlament vorzulegen, und unterbreitet diesen nun mit einer neuen Vorlage – im Bewusstsein, dass das vorgesehene Finanzierungsmodell alles andere als gesichert ist und somit die finanziellen Folgen für die Stadt derzeit unabsehbar sind. sko

www.olten.ch

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