Das Bundesgericht als nächste Instanz

Olten Die Stadt zieht das Sälipark-Urteil ans Bundesgericht weiter. Nach Ansicht des Stadtrates hat das Verwaltungsgericht den Sachverhalt gleich in mehreren massgeblichen Punkten falsch festgestellt und Bundesrecht verletzt.

Der Sälipark soll ein ganz neues Gesicht erhalten. (Bild: Archiv Bruno Kissling)
Der Sälipark soll ein ganz neues Gesicht erhalten. (Bild: Archiv Bruno Kissling)

Der Stadtrat von Olten zieht das Urteil des Verwaltungsgerichts betreffend Teilzonen- und Gestaltungsplan Riggenbachstrasse beziehungsweise «Sälipark 2020» ans Bundesgericht weiter. Das Verwaltungsgericht hatte Mitte August den Regierungsratsbeschluss vom August 2022, in dem dieser den Teilzonen- und den Gestaltungsplan Riggenbachstrasse genehmigte, aufgehoben. Der Stadtrat argumentiert, das Verwaltungsgericht habe den Sachverhalt gleich in mehreren massgeblichen Punkten offensichtlich falsch festgestellt und Bundesrecht verletzt. So stelle der Mobilitätsplan Olten keinen Entwurf dar, sondern sei vom Stadtrat beschlossen und vom Gemeindeparlament zur Kenntnis genommen worden.

Dabei sei auch die Koordination mit der Ortsplanungsrevision thematisiert worden: Mit Blick auf die Beschränkung der Abstellplätze sei schon im Gemeindeparlament befunden worden, dass ein Zuwarten auf die Ortsplanungsrevision nicht zielführend sei, da die aktuelle Ausgangslage verbessert werden müsse. Insofern könne nicht von einem «unkoordinierten Erlass von Sondernutzungsordnungen für Teile des Gemeindegebietes» gesprochen werden, befindet der Stadtrat, sondern sei eine gesonderte Behandlung laufender Vorhaben wie des Säliparks schon seit 2015 ein Thema – lange vor der Ortsplanungsrevision, die 2022 gestartet wurde. Mit dem Vorwurf der fehlenden Koordination mit der Revision handle das Verwaltungsgericht willkürlich, überschreite sein Ermessen und greife ohne Legitimation und ohne Antrag eines Dritten in die Gemeindeautonomie ein. Auch wie das Verwaltungsgericht zur Ansicht komme, dass die geplante Parkplatzreduktion «weder Verkehrs- noch Klimaprobleme» löse, sei nicht ersichtlich – zumal die Spezialisten, die den Mobilitätsplan ausgearbeitet hätten, der Ansicht seien, dass die Sonderbauvorschriften zum Sälipark «bei Zunahme der Verkaufsfläche und Arbeitsplätze den Neuverkehr deutlich reduzieren».

Was die vom Verwaltungsgericht geltend gemachte Verletzung des rechtlichen Gehörs durch das kantonale Bau- und Justizdepartement angeht, so habe diese nur die Einsicht in die Beschwerden der anderen Beschwerdegegnerinnen betroffen. Die Beschwerdeführer hätten dadurch keine Nachteile erlitten, weshalb die vollumfängliche Aufhebung des Regierungsratsentscheids durch das Verwaltungsgericht als Konsequenz völlig unverhältnismässig und überspitzt formalistisch sei. sko

www.olten.ch

Weitere Artikel zu «Stadt», die sie interessieren könnten

Stadt28.02.2024

«Heute sind sie hibbeliger»

Rosmarie Grünig Seit 45 Jahren unterrichtet sie Ballett, seit mehr als 40 Jahren im Dance Studio Olten. Anfang Mai findet aus diesem Anlass in…
Stadt21.02.2024

Kunst, nicht Kinderhort

Theaterstück Mitte März gelangt im Theaterstudio Olten ein Tanz- und Musiktheater zur Aufführung. Das Besondere daran: Protagonisten sind bei «Alice…
Stadtrat beantragt parlamentarische Kommission
Stadt21.02.2024

Stadtrat beantragt parlamentarische Kommission

Im Januar hat das Gemeindeparlament der Stadt Olten die neue Vorlage zum Projektierungskredit Kirchgasse 8 und 10 knapp zurückgewiesen; diese sah eine Sanierung…