Clubs müssen Angaben künftig auf Richtigkeit prüfen

COVID-19 Nach den COVID-19-Vorfällen in verschiedenen Clubs müssen Bars und Clubs seit Freitag, 3. Juli die Korrektheit der Kontaktangaben ihrer Besucherinnen und Besucher überprüfen. Zudem werden seit 6. Juli im Kantonsspital Olten ambulante Verdachtsabklärungen auf eine SARS-CoV-2-Infektion auf einer neuen CoVid-19-Teststation durchgeführt.

Bars und Clubs müssen seit Freitag, 3. Juli die Korrektheit der Kontaktangaben ihrer Besucherinnen und Besucher überprüfen. (Bild: F. Beidler)
Bars und Clubs müssen seit Freitag, 3. Juli die Korrektheit der Kontaktangaben ihrer Besucherinnen und Besucher überprüfen. (Bild: F. Beidler)

Wie am Dienstagabend, 30. Juni bekannt wurde, hatte eine nachträglich positiv auf COVID-19 getestete Person über das vorletzte Wochenende verschiedene Bars, Restaurants und Clubs in Olten besucht. Am Mittwoch, 1. Juli ordnete der kantonsärztliche Dienst für rund 300 Personen die Quarantäne an, die eine Veranstaltung im Terminus-Club besucht hatten. Am vergangenen Donnerstag hat das Contact-Tracing-Team 14 weitere Personen aus den anderen betroffenen Restaurationsbetrieben kontaktiert und in eine zehntägige Quarantäne geschickt. Diese Personen sassen mit der infizierten Person am Tisch und konnten so den Sicherheitsabstand nicht einhalten. Ausserdem sind im Arbeitsumfeld der infizierten Person 22 Personen unter Quarantäne gestellt worden. Das Amt für Wirtschaft und Arbeit (AWA) hat am 1. Juli 2020 die Schutzkonzepte der betroffenen Betriebe überprüft. Die Abklärungen haben ergeben, dass die Schutzkonzepte eingehalten wurden und der Sicherheitsabstand von mindestens 1.5 Meter zwischen den Tischen jederzeit gewährt ist. Damit ist die Distanzregel gewahrt.

Künftig Kontrolle Kontaktdaten nötig

Seit Freitag, 3. Juli müssen Bars und Clubs nun neu die Korrektheit der Kontaktangaben ihrer Besucherinnen und Besucher überprüfen. Diese Änderung ist aufgrund der steigenden Infektionszahlen sowie der Erfahrungen aus anderen Kantonen zwingend erforderlich. Die Betreibenden von Clubs und Bars sind neu verpflichtet, die Kontaktdaten der Besucherinnen und Besucher vor Einlass in das jeweilige Lokal zu erheben und die betreffenden Angaben auf ihre Richtigkeit zu überprüfen. Der kantonsärztliche Dienst hat am Donnerstag, 2. Juli eine entsprechende Kontrollpflicht für Bar- und Clubbetriebe im Kanton Solothurn verfügt. Bisher mussten Präsenzlisten nur dann geführt werden, wenn die Sicherheitsabstände nicht eingehalten werden konnten. Eine Überprüfung der Korrektheit der Kontaktangaben war zwar erwünscht, aber bisher nicht vorgeschrieben. Die aktuell steigenden Infektionsraten sowie die Erfahrung aus anderen Kantonen erfordern aber zusätzliche Vorsichtsmassnahmen. Neu müssen sich die Besuchenden mittels Identitätskarte (ID), Fahrausweis oder einem anderweitigen amtlichen Ausweis identifizieren sowie ihre Handynummer angeben. Diese ist durch einen Kontrollanruf der Mitarbeitenden der Clubs und Bars oder des Security-Personals zu verifizieren.

Neue Teststation im Kantonsspital

Im Kantonsspital Olten werden ambulante Verdachtsabklärungen auf eine SARS-CoV-2-Infektion seit dem 6. Juli auf einer neuen CoVid-19-Teststation durchgeführt. Das Angebot richtet sich vor allem an Personen, die keine oder geringe Erkrankungssymptome oder Risikofaktoren aufweisen, bei denen die Testung aus epidemiologischer Sicht erwünscht ist oder die aus anderen Gründen einen Test wünschen. Die seit Montag geöffnete Teststation befindet sich im Trakt M Mitte (Altbau 1880) im Unterge-schoss (Raum M U1 021) und ist entsprechend ausgeschildert. Die Teststation ist von Montag bis Freitag zwischen 8 und 17 Uhr durchgehend geöffnet. Personen, die sich testen lassen möchten, können sich während der Öffnungszeiten direkt auf der neuen Station melden. Eine telefonische Anmeldung für die Teststation ist nicht nötig. Dank der neuen Station werden sich die Wartezeiten für die Personen, die getestet werden möchten, reduzieren. Ausserhalb der Öffnungszeiten der CoVid-19-Teststation werden die medizinisch dringlichen Tests erkrankter Personen, wie bis anhin, auf der Notfallstation durchgeführt. ZVG

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