Bundesgericht hebt das Urteil auf
Olten Südwest Das Bundesgericht hat den Beschluss des Solothurner Verwaltungsgerichts aufgehoben, das seinerseits die Genehmigung des Zonenplans, Gestaltungsplans und Erschliessungsplans Olten SüdWest durch den Regierungsrat annulliert hatte.
Der Stadtrat von Olten hatte sich im vergangenen September dafür entschieden, den Entscheid des Verwaltungsgerichts, das die Genehmigung des Zonenplans, Gestaltungsplans und Erschliessungsplans Olten SüdWest durch den Regierungsrat aufgehoben hatte, ans Bundesgericht weiterzuziehen. Er war überzeugt, dass die avisierte räumliche Entwicklung Olten Südwest, an der während über sieben Jahren Behörden und Fachleute von Stadt und Kanton zusammen mit externen Fachleuten, Kommissionen und Bevölkerung gearbeitet haben, die richtige Grundlage für eine nachhaltige und qualitätsvolle Stadtentwicklung sei. Verursacht worden war das damalige Verwaltungsgerichtsurteil unter anderem durch die Beschwerde einer Privatperson, welche ihre Beschwerdebefugnis damit begründete, dass sie von ihrer – ungefähr 280 Meter entfernt liegenden – Wohnung aus freie Sicht auf die künftige Baustelle beziehungsseise das künftige Quartier habe.
Das Bundesgericht befindet nun, das daraus keine besondere Betroffenheit abgeleitet werden könne beziehungsweise die Privatperson nicht stärker betroffen sei als eine beliebige Drittperson. Es fehle die notwendige Beziehungsnähe zum Streitobjekt und somit ein schutzwürdiges Interesse. Die Privatperson sei daher im Verfahren vor Verwaltungsgericht nicht beschwerdeberechtigt gewesen. Das Bundesgericht hebt daher das Urteil des Verwaltungsgerichts auf und bestätigt den Regierungsratsbeschluss vom 2. November 2021. Der Zonenplan, Gestaltungsplan und Erschliessungsplan Olten SüdWest ist somit rechtskräftig. sko