Ausdehnung Maskenpflicht
Kantonsschule Olten Nach drei Covid-19 Fällen an der Kantonsschule und am BBZ Olten dehnt der Kanton die Maskenpflicht an allen Solothurner Kantons- und Berufsschulen ab Montag aus.
Die epidemiologische Lage hat sich seit dem Schulstart am letzten Montag verändert. Die Zahl der auf Covid-19 positiv getesteten Person ist in der vergangenen Woche schweizweit und auch im Kanton Solothurn markant angestiegen. Das Departement für Bildung und Kultur hat deshalb gemeinsam mit dem Kantonsarzt entschieden, die Maskenpflicht an den Solothurner Kantons- und Berufsschulen seit letztem Montag, 17. August auszudehnen. Das heisst konkret: Schülerinnen und Schüler, Lernende, Lehrpersonen und alle weiteren an den Kantons- und Berufsschulen tätigen Personen tragen im Innern des Schulhauses Hygienemasken. Im Unterricht können diese nur ablegt werden, wenn in einer festen Situation 1,5 Meter Abstand eingehalten werden können bei fixer und kontrollierter Sitzordnung oder wenn Trennwände installiert sind. Die Maskenpflicht gilt auch auf dem Schulareal ausserhalb des Schulhauses. Falls jedoch die Distanzregeln eingehalten werden können, ist ein Ablegen der Maske vorübergehend erlaubt. Der Sportunterricht findet weiterhin unter erhöhten Vorsichtsmassnahmen wie dem Verhindern von intensivem Köperkontakt, aber ohne Maskenpflicht statt. ZVG