Wenn aus dem Spielen bitterer Ernst wird

Öffentliche Ringvor-lesung FHNW Seit Ende Februar finden in Olten die öffentlichen Ringvorlesungen der Fachhochschule Nordwestschweiz zum Thema «Verspielte Welt, verzwecktes Spiel» statt. Unter dem Titel «Glücksspielsucht» wird am nächsten Mittwoch Dozentin Suzanne Lischer von ihren Forschungserkenntnissen berichten.

Das Kasino Luzern immer im Blick: Suzanne Lischer in ihrem Büro an der Hochschule Soziale Arbeit in Luzern. vwe)
Das Kasino Luzern immer im Blick: Suzanne Lischer in ihrem Büro an der Hochschule Soziale Arbeit in Luzern. vwe)

Selber habe sie nie viel mit Glücksspiel oder Kasinobesuchen am Hut gehabt, doch der Themenbereich der Früherkennung von Problemspielern und der Spielsucht habe sie von Anfang an interessiert. «2008 begann ich nach meinem Studium der Gesellschaftswissenschaften an der Uni Fribourg meine Tätigkeit als wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Hochschule Luzern - Soziale Arbeit», erklärt die heutige HSLU-Dozentin Suzanne Lischer ihren Werdegang. Gemeinsam mit Prof. Jörg Häfeli Stäger betrieb Lischer in den letzten fünf Jahren verschiedenste Forschungen und Untersuchungen zum Thema Glücksspielsucht in der Schweiz.

Glücksspiel in der Schweiz

Kurz vor der Jahrhundertwende wurde das Spielbankverbot von 1928 in der Schweiz aufgehoben und durch das Spielbankgesetz ersetzt. In den Jahren 2002 bis 2004 öffneten anschliessend Kasinos in der Schweiz ihre Pforten. Heute sind 21 Kasinos in Betrieb, im Verhältnis zu den 8 Millionen Einwohner ist die Dichte an Kasinos in der Schweiz somit sehr hoch. In Bezug auf den Spielerschutz schreibt das Spielbankengesetz vor, dass jedes Kasinos über ein Sozialkonzept verfügen muss, um die sozialschädlichen Folgen des Glücksspiels zu vermeiden. Ausserdem ist festgelegt, dass die Spielbank Personen vom Glücksspiel ausschliesst bzw. Spielsperren über diese verhängt, die entweder überschuldet sind, so riskant Spielen, dass es in keinem Verhältnis zu ihrem Einkommen steht, oder den Spielbetrieb beeinträchtigen. Laut einer Studie von Brodbeck et al. im Jahre 2007 liegt die Lebenszeit-Prävalenz (Kennzahl, die aussagt, wie viele Personen in der bis zum Erhebungszeitpunkt verstrichenen Lebenszeit an einer bestimmten Krankheit erkrankt sind) für Problemspieler in der Schweiz bei 0.6 %.

Früherkennung als Prävention

Im Spielbankgesetz ist vorgeschrieben, dass die Spielbank über ein Sozialkonzept verfügen muss, wo Massnahmen zur Prävention von Spielsucht geregelt sind. Ausserdem müssen die Kasinos im Rahmen der Früherkennung Beobachtungskriterien festlegen, anhand derer spielsuchtgefährdete Spieler erkannt und entsprechende Massnahmen eingeleitet werden können. «Primär sollte durch die Früherkennung Risiken der Spielsucht für Betroffene und Angehörige minimiert werden» sagt Lischer, die vor ihrer Tätigkeit als Wissenschaftliche Mitarbeiterin und Dozentin als Sozialdienstmitarbeiterin tätig war. Die Wirksamkeit dieser Früherkennungskriterien wurde 2010 von Häfeli und Lischer erstmals untersucht.

Zusammenarbeit mit Kasinos

Im Jahre 2000 wurde die Hochschule Luzern von den Grand Casinos Luzern, Baden und Bern beauftragt, sie bei der Erstellung ihrer Sozialkonzepte zu unterstützen. Das war der Beginn des Projekts «careplay.ch». Careplay (www.careplay.ch) befindet sich mittlerweile unter der gemeinsamen Leitung von Suzanne Lischer und Prof. Jörg Häfeli und beinhaltet die Beratung zur Qualitätsentwicklung, aber auch Personalschulungen, die Durchführung von Qualitäts-Audits, sowie die regelmässige Statistik der Sozialkonzeptdaten. «Die Handhabung der Früherkennungsprozesse hat sich in den letzten Jahren laufend verbessert und die Sozialkonzepte können immer weiter fruchten» so Lischer. Wie der Spielerschutz gehandhabt wird, wie diese Früherkennungskriterien genau aussehen und ab wann man als Problemspieler gelte, wird Suzanne Lischer am 12. März um 17.15 in der FNHW an der von Roll Strasse genauer erläutern und für Fragen zur Verfügung stehen.

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