Pflicht für Solaranlagen scheidet die Geister

Solarenergie Bei Dachsanierungen und Neubauten soll in Olten eine Pflicht zur Installation von Photovoltaikanlagen eingeführt werden. Das politische Vorhaben erntet auch Kritik.

Laut einer Studie sind Solaranlagen bei Mehrfamilienhäusern fast immer rentabel. (Bild: www.pixabay.com)
Laut einer Studie sind Solaranlagen bei Mehrfamilienhäusern fast immer rentabel. (Bild: www.pixabay.com)

Mit deutlichem Mehr hat Oltens Gemeindeparlament vorletzte Woche einen Auftrag von Manuela Höfler (Grüne) und Tobias Oetiker (Olten jetzt!) als «erheblich» erklärt. Demnach hat der Stadtrat zu prüfen, wie «bei Neubauten und Dachsanierungen eine Pflicht zur Installation von Photovoltaikanlagen auf geeigneten Dachflächen» eingeführt werden kann.
Opposition gab es aus den Reihen von FDP und SVP, die «eine Verwerfung mit übergeordneten Reglementen und Vorschriften» fürchteten. Alle anderen Parteien folgten im Sinne der Klimakrisenintervention der Empfehlung des Stadtrates, den Auftrag für erheblich zu erklären. Der will im Rahmen der laufenden Überarbeitung der Ortsplanung prüfen, ob und wie eine Pflicht zur Installation eingeführt werden kann.
Auf Anfrage erklärt Initiantin Manuela Höfler: «Vor ein paar Jahren musste das Dach unseres hundertjährigen Hauses saniert werden. Dabei wurde mir bewusst, wie qualitativ hochwertig und langfristig – in der Regel für viele Jahrzehnte – wir in der Schweiz bauen. Gleichzeitig bleibt uns nur noch wenig Zeit, um die Energiewende zu schaffen und die dramatischen Folgen der Klimakrise zu reduzieren. Das heisst, wenn wir etwas erneuern, sollten wir es nach dem aktuellsten Stand der Technik tun.» Mit einer Pflicht für Solaranlagen könne sichergestellt werden, dass die geeigneten Dächer energetisch genutzt würden, sobald sie erneuert oder neu gebaut werden.


Grosses Potenzial
Das Bundesamt für Energie hat das Solarpotenzial für Dächer und Fassaden in Olten auf rund 130 GWh pro Jahr geschätzt, was 100 Prozent des jährlichen Stromverbrauchs der Oltner Haushalte abdeckt. Dazu die Politikerin: «Wir haben noch viele ungenutzte Dachflächen, und im Kanton Solothurn ist der Zubau, gerade auch von Kleinanlagen, bisher leider nicht genügend schnell erfolgt. Je mehr Strom wir vor Ort aber selbst produzieren, desto besser.»
Der Bund unterstützt den Ausbau des Solarstroms über eine Einmalvergütung und Steuerersparnisse. Eine Amortisation erfolgt in der Regel innerhalb von zehn bis 15 Jahren, wobei die Lebensdauer von Photovoltaik-Modulen bei mehr als 25 Jahren liegt. «Unsere Solaranlage auf dem Dach produziert 30 Prozent mehr Strom, als wir selber benötigen, und das inklusive der Heizung mit Wärmepumpe. Der wichtigste Anreiz ist für mich aber, dass wir die Energiewende möglichst rasch schaffen, um die Folgen der Klimakrise zu reduzieren und die Zukunftsaussichten für die nächste Generation zu verbessern. Dafür braucht es den schnellen Zubau von Solaranlagen», so Höfler.
Hauseigentümerverband gegen Pflicht
Widerstand gegen das Anliegen gibt es allerdings nicht nur aus den Reihen von SVP und FDP, sondern auch von Seite des Hauseigentümerverbandes. Stephan Glättli vom Hauseigentümerverband Region Olten äussert sich zum politischen Anliegen wie folgt: «Grundsätzlich hat sich der Verband bereits bei der Vernehmlassung zur Teilrevision des kantonalen Energiegesetzes gegen die Pflicht zur Erstellung von Photovoltaik-Anlagen bei Neubauten ausgesprochen.»
Eine solche Pflicht greife in die Eigentumsfreiheit der Grundeigentümer ein, selbst zu bestimmen, für welche Energieform sie sich entscheiden wollen. Zudem sei festzustellen, dass die Hauseigentümer, dort wo es sich rechne, bereits heute freiwillig Photovoltaik-Anlagen installieren – sei es bei Neubauten, bei Renovationen oder als Ergänzung zu bestehenden Haustechniklösungen.
Es bestehe zurzeit ein Nachfrageüberhang, was darauf hindeute, dass die Hauseigentümer ihre Aufgaben erledigen und wo sinnvoll in erneuerbare Energien investieren. «Ein Zwang zur Erstellung von Photovoltaikanlagen ist nicht nötig. Im Übrigen scheint es zweifelhaft, ob für eine kommunale Pflicht zur Erstellung von Photovoltaikanlagen bei Neubauten überhaupt eine genügende Rechtsgrundlage besteht, also die Gemeinden selbst Recht setzen dürfen.» Im Gebäudebereich liege die Kompetenz bei den Kantonen, was der Kanton Solothurn mit dem im letzten Jahr neu herausgegebenen Energiekonzept manifestiere. «Es obliegt also nach Ansicht des HEV Region Olten einzig dem Kanton, über eine Revision des Energiegesetzes oder allenfalls des Planungs- und Baugesetzes die Erstellung von Photovoltaik-anlagen zu regeln.»


Flickenteppich Schweiz
Eine Studie von ETH Zürich und Universität Bern, welche im Auftrag des Bundesamtes für Energie durchgeführt wurde, hatte neulich für Aufsehen gesorgt. Was die Förderung von Solarstrom anbelange, gleiche die Schweiz einem Flickenteppich, kommt die Studie zum Schluss.
In den 2067 Schweizer Städten und Gemeinden, welche die Studie untersucht hat, lohnt es sich für einen Besitzer oder eine Besitzerin eines Einfamilienhauses mit Gasheizung je nach Wohnort in nur knapp der Hälfte der Fälle, eine Solaranlage zu installieren. Eine Anlage gilt den Forschenden zufolge dann als profitabel, wenn der erwartete Gewinn über eine Lebensdauer von 30 Jahren grösser als drei Prozent ist. Deutlich besser sieht es der Studie zufolge bei Mehrfamilienhäusern aus, wo sich eine Anlage fast immer lohne. Für die Besitzer von Einfamilienhäusern müssten einheitliche Anreize geschaffen werden.

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